Hilfe für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen
„Kein Täter werden“ richtet sich an Personen mit sexuellem Interesse an Kindern. Ziel ist es, das Risiko für Kindesmissbrauch zu senken. Dafür bieten wir Vertraulichkeit, einen geschützten Rahmen und ein auf Akzeptanz basierendes Konzept. Mit unseren Klienten erarbeiten wir Wege zu einem zufriedenen und gesetzeskonformen Leben.
Was beschreibt Ihr Anliegen am Besten?
Angehörige
Ich kenne jemanden, der ein sexuelles Interesse an Kindern hat und suche Rat.
Fachkräfte
Ich möchte auf Personen mit sexuellem Interesse an Kindern adäquat reagieren.
Journalist:innen
Ich arbeite journalistisch und suche Informationen und Ansprechpartner.
Das Angebot richtet sich an
Personen, die ein sexuelles Interesse an Kindern haben
- und die bislang keine Straftaten begangen haben, aber befürchten, diese in der Zukunft zu begehen.
- und die bereits Straftaten begangen haben, aber den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt sind.
- und die bereits Straftaten begangen haben und dafür angezeigt und/oder rechtskräftig verurteilt wurden, sofern sie ihre Strafe vollständig verbüßt haben, nicht mehr unter Aufsicht durch die Justiz stehen und somit alle rechtlichen Angelegenheiten abgeschlossen sind.
Ablauf und Ziele
Die Therapie erfolgt kostenlos und unter Schweigepflicht
Wir unterstützen Sie, wenn Sie sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, darunter leiden und deswegen Hilfe suchen. Es wird ein breites und effektives Repertoire an Verhaltensstrategien vermittelt, die es Ihnen ermöglichen, diesen Bereich Ihres Lebens adäquat zu bewältigen und insbesondere die sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren.
Der Therapieplan wird individuell erarbeitet
Die Behandlung folgt einem strukturierten Therapieplan, berücksichtigt aber Ihre individuellen Bedürfnisse und erfolgt in Absprache mit Ihnen. Sie integriert psychotherapeutische, sexualwissenschaftliche, medizinische und psychologische Ansätze sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen medikamentösen Unterstützung. Angehörige können – sofern gewünscht – einbezogen werden.