Betroffene2024-01-04T10:04:32+01:00

Hilfe für Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen

Wir bieten einen geschützten Rahmen und ein auf Akzeptanz basierendes Therapiekonzept. Mit Ihnen erarbeiten wir Wege zu einem zufriedenen, sozial integrierten und gesetzeskonformen Leben. Nachfolgend finden Sie Informationen über das Therapieangebot, Einblick in Erfahrungsberichte von ehemaligen Teilnehmern und Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Teilnahmevoraussetzung

Unser Angebot richtet sich an Frauen und Männer, Jugendliche und Erwachsene.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie sind vor allem Offenheit, das Einbringen relevanter Probleme, regelmäßige Mitarbeit sowie der Wille, keine sexuellen Übergriffe auf Kinder zu begehen und/oder Missbrauchsabbildungen zu konsumieren.

Unser Hilfsangebot steht Ihnen unabhängig davon zur Verfügung, ob Sie in der Vergangenheit sexuelle Übergriffe begangen oder Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sog. Kinderpornografie) genutzt haben.

Während eines laufenden Ermittlungsverfahrens vermitteln wir Sie gerne an andere Stelle weiter, können jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens und Verbüßung einer ggf. verhängten Strafe ein Therapieangebot unterbreiten.

 

Ablauf und Ziele

Die Therapie erfolgt kostenlos und unter Schweigepflicht

Wir unterstützen Sie, wenn Sie sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, darunter leiden und deswegen Hilfe suchen. Es wird ein breites und effektives Repertoire an Verhaltensstrategien vermittelt, die es Ihnen ermöglichen, diesen Bereich Ihres Lebens adäquat zu bewältigen und insbesondere die sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren.

Ihr Therapieplan wird individuell erarbeitet

Die Behandlung folgt einem strukturierten Therapieplan, berücksichtigt aber Ihre individuellen Bedürfnisse und erfolgt in Absprache mit Ihnen. Sie integriert psychotherapeutische, sexualwissenschaftliche, medizinische und psychologische Ansätze sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen medikamentösen Unterstützung. Angehörige können – sofern gewünscht – einbezogen werden.

Ziele der Therapie

Ihre sexuellen Wünsche und Bedürfnisse angemessen wahrnehmen und bewerten
Fremdgefährdende Entwicklungen identifizieren und bewältigen
Die Lebenszufriedenheit verbessern und möglicherweise bestehende Angst und Schuldgefühle bewältigen

Erfahrungsberichte von hilfesuchenden Personen mit sexuellem Interesse an Kindern

Sämtliche Zitate stammen von Menschen, die eine Therapie im Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ absolviert haben oder sich zum Zeitpunkt der Interviews in Therapie befanden. Sie sprechen über ihre Erfahrungen und geben weiter, wie sie lernen bzw. gelernt haben, mit ihrer sexuellen Präferenz und ihren Fantasien zu leben.

Fragen &
Antworten

Grundbegriffe

Pädophilie und Hebephilie

Diagnose

Therapie

Kritik

Kontakt

Für in Liechtenstein wohnhafte Personen mit sexuellem Interesse an Kindern hält die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich ein fachlich qualifiziertes und vertrauliches Therapieangebot vor.

Häufig gestellte Fragen

Wie findet die Kontaktaufnahme statt?
  • Sie haben die Möglichkeit, sich zu den angegebenen Zeiten telefonisch oder via E-Mail (praevention@pukzh.ch) mit uns in Verbindung zu setzen.
Was sind die ersten Schritte?
  • Sie dürfen uns anonym ihr Anliegen schildern. Weitere Schritte werden individuell besprochen und i.d.R wird ein erstes persönliches Gespräch vereinbart.
Wo finden die Gespräche statt?
  • Die therapeutischen Sitzungen finden in Behandlungsräumen der Psychiatrische Universitätsklinik Zürich in der Lenggstrasse 31 in 8032 Zürich statt. Die Behandlungsräume sind nicht als Präventionsstelle Pädosexualität ausgewiesen, sondern werden von verschiedenen Behandlern und Patienten der Klinik genutzt.
Was bedeutet anonym?
  • Zugunsten einer erleichterten Kontaktaufnahme bieten wir eine anonyme Kontaktaufnahme an. Dies bedeutet, dass Sie sich bei uns ohne Angabe von personenbezogenen Daten (Name, Adresse etc.) melden können. Sollte ein Beratungsgespräch vereinbart werden, benötigen wir eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer). Sollten Sie per E-Mail kommunizieren möchten, können Sie hierzu eine neue Adresse anlegen (z.B. bei Proton). Weiter werden Alter sowie allfällige Aspekte in Zusammenhang mit Selbst- oder Fremdgefährdung erfragt.
  • Im Rahmen der Behandlung an der Psychiatrischen Universitätsklinik erhalten Sie ein Pseudonym sowie einen sogenannten «VIP»-Status, womit Sie im klinikinternen Dokumentationssystem verschlüsselt geführt werden können.
  • Nach der Abklärungsphase sind Sie gebeten, ihre Personalien gegenüber der behandelnden Therapeutin / dem behandelnden Therapeuten zu offenbaren. Dennoch werden sie weiterhin unter ihrem Pseudonym geführt.
Ist eine Therapie während eines laufenden Strafverfahrens oder bei juristischen Auflagen (bspw. Therapieauflage, ambulante Massnahme) möglich?
  • Falls Sie sich derzeit in einem laufenden Strafverfahren befinden, ist eine Behandlung bei uns nicht möglich. Sie dürfen sich gerne nach Ende des Strafverfahrens bei uns melden.
    • Falls juristische Auflagen bestehen, ist eine Behandlung bei uns nicht möglich. Sie dürfen sich gerne nach Ende der Auflagen bei uns anmelden.
    • Vergangene Straftaten stellen dagegen keinen Ausschlussgrund  Sie dürfen sich gerne bei uns melden.
Wie sieht die Behandlung aus?
  • Nach der Kontaktaufnahme erfolgt ein persönliches Erstgespräch in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Die nächsten Sitzungen dienen der Anamnese und Diagnostik. Anschließend erfolgt ein Standortgespräch und eine Zielvereinbarung bezüglich einer allfälligen psychotherapeutischen Behandlung. Die psychotherapeutische Behandlung ist kognitiv-verhaltenstherapeutisch/integrativ ausgerichtet und an das Programm der Berliner Dissexualitätstherapie angelehnt.
Wie ist unsere therapeutische Haltung?
  • Für uns steht eine einfühlsame, empathische und wertschätzende Haltung im Vordergrund, auch bezüglich schwierigen Themen. Es ist uns wichtig, uns von traditionellen, stigmatisierenden und wertenden Denkmustern zu distanzieren. Die Pädophilie oder Hebephilie wird dabei wertfrei als eine sexuelle Präferenz angesehen. Eine sexuelle Präferenz ist Schicksal und nicht Wahl. Dennoch tragen Betroffene die Verantwortung für ihre Handlungen und ihre Entscheidungen.
Was sind die Rahmenbedingungen einer Behandlung?
  • Da die/der Therapeut/in gesetzlich zur Schweigepflicht verpflichtet ist, können sexuelle Inhalte und Fantasien, allenfalls vergangene Straftaten sowie private Informationen offen mitgeteilt werden.
  • Bei drohenden Straftaten, insbesondere direkten oder indirekten sexuellen Kontakten zu Kindern, oder einer angekündigten Selbsttötung wird die/der Therapeut/in zum Schutz des Klienten und zum Schutz anderer handeln. Jegliches Handeln wird zuvor mit dem Klienten abgesprochen. Bei akut drohender Gefahr und fehlender Kooperation können auch Entscheidungen gegen den Willen des Klienten getroffen werden.
  • Im Falle eines Strafverfahrens kann eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Gesundheitsdirektion erfolgen.
  • Ein inhaltlicher Austausch mit externen SupervisorInnen erfolgt bei bedarf, wobei klientenbezogene Daten anonymisiert und vertraulich behandelt werden.
  • Die Behandlungen der Präventionsstelle Pädosexualität werden durch begleitende Forschung überprüft, wobei ausschließlich anonymisierte Daten erhoben und ausgewertet werden.
  • Verstöße gegen Therapievereinbarungen gefährden den Therapieerfolg und können zu einem Abbruch der Behandlung führen.
  • Für die Behandlung individuell relevante Punkte werden nach der Abklärungsphase und vor Antritt der Behandlung in einem Behandlungsvertrag niedergelegt.
  • Für den Erfolg der Beratung/Behandlung ist eine regelmäßige und aktive Teilnahme an den Therapiesitzungen erforderlich. Weitere zentrale Elemente umfassen, die Verantwortungsübernahme für das eigenen Verhalten sowie die Distanzierung von aggressiven verbalen oder physischen Verhaltensweisen.
Bürger des Fürstentum Liechtenstein
  • Das Angebot wird durch das Amt für Soziale Dienste des Fürstentum Liechtenstein finanziert und ist daher für dessen Einwohnerinnen und Einwohner kostenfrei.
Bewohner des Kanton Zürich
  • Für Bewohner des Kanton Zürich wird das Angebot durch die Gesundheitsdirektion des Kantons finanziert und ist daher kostenlos. Die Krankenkasse wird über die Behandlung nicht informiert.
Hilfesuchende aus anderen Ländern / Schweizer Kantonen
  • Im Falle einer Selbstzahlung wird der Aufwand nach Tarmed-Tarifen verrechnet.
  • Im Falle einer Abrechnung über die Krankenkasse wird der Aufwand über die Grundversicherung abgerechnet. Die Krankenkasse wird über die Behandlung an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich informiert. Genauere Informationen zu den Abläufen und zur Kommunikation werden per Hotline oder im Erstgespräch vermittelt.
  • Eine Überweisung durch den Hausarzt bzw. CallMed Arzt kann bspw. mit dem Wunsch einer sexualtherapeutischen Behandlung anfordert werden.

Psychiatrische Universitätsklinik Zürich

Kontakt

E-Mail: praevention@pukzh.ch
Telefon: +41 (0) 58 384 39 15

Telefonische Anmeldung/Beratung:

Montag: 12–14 Uhr
Donnerstag: 15-17 Uhr

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