Hilfsangebot für Angehörige
Die Konfrontation mit oder der Verdacht auf eine pädophile Neigung eines Angehörigen oder Partners ist oft eine schwere Situation, bei deren Bewältigung wir Sie unterstützen.
Unterstützungsangebot
Angehörige erfahren meist „zufällig“ von der sexuellen Präferenz ihres Partners oder anderen Familienmitglieds
Oft stoßen sie auf Bildmaterial im Computer oder finden Bildersammlungen an anderen Orten. Die möglichen Reaktionen auf diese Entdeckungen sind verständlich, z.B.:
- Angst vor den Folgen der Entdeckung für Familie und Partnerschaft.
- Furcht vor polizeilichen Ermittlungen, den Reaktionen der Bekannten und Nachbarn oder vor finanziellem Ruin.
- Sorge um die Sicherheit der eigenen Kinder.
- Sich verraten und betrogen fühlen, weil der geliebte Mensch noch ein „anderes Leben“ geführt hat.
- Ekel und Abscheu vor den Bedürfnissen und Fantasien des Anderen.
- Wut auf den Partner, der „egoistisch“ seine Interessen auf Kosten anderer verfolgt.
- Scham und Schuld, weil man meint, man hätte es früher merken müssen oder fürchtet, mitverantwortlich zu sein.
- Hin- und hergerissen sein, weil man nicht weiß, ob man sich an die Polizei wenden soll oder muss.
Wir ermutigen Angehörige dazu, das offene Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen. Sie können auf diese Weise ein Problembewusstsein fördern und zum Aufsuchen professioneller Hilfe motivieren. Dieser Schritt ist von Bedeutung, da erst das direkte Gespräch eine zuverlässige Einschätzung der Lage und damit auch eine Beantwortung vieler der Fragen der Angehörigen erlaubt.
Die sexuelle Präferenz sind die individuellen sexuellen Vorlieben eines Menschen. Sie setzt sich zusammen aus:
- Dem Geschlecht des gewünschten Sexualpartners (weiblich, männlich, *)
- Dem Körperlicher Entwicklungsstadium des gewünschten Sexualpartners (kindlich, jugendlich, erwachsen)
- Der Art des gewünschten sexuellen Kontaktes (sexuelle Praktiken)
Die Präferenz lässt sich am besten durch die Fantasien erschließen, die ein Mensch kurz vor seinem Orgasmus hat. Sie sagt daher auch nur bedingt etwas über das Verhalten des Menschen aus – die Fantasien müssen sich nicht in die Tat umsetzen. Sexuelle Präferenzen können unterschiedlich exklusiv ausgebildet sein. Das bedeutet, dass nicht bei allen Menschen nur genau ein Schema erregend wirken kann, sondern mehrere Präferenzen nebeneinander existieren können.
Vermutlich entwickelt sich die sexuelle Präferenz in der Pubertät anhand verschiedener Faktoren, wie Geschlechtshormone und andere biopsychosoziale Einflüsse. Wissenschaftlich ist die Entwicklung der Präferenz jedoch noch nicht geklärt.
Sexuelle Präferenz ist Schicksal und nicht Wahl. Niemand entscheidet sich aktiv für oder gegen seine Neigung.
Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz und bedeutet, dass man sich sexuell zu Kindern mit einem vorpubertären Körperschema hingezogen fühlt. Körperlichen Merkmale sind beispielsweise fehlende Scham- und/ oder Achselbehaarung, kleine Genitalien, was meist auf Kinder bis ca. 11 Jahren zutrifft. Menschen mit einer hebephilen Neigung empfinden das jugendliche (pubertäre) Körperschema als sexuell ansprechend. In diesem Alter sind die Geschlechtsteile beispielsweise schon leicht entwickelt und Brustansätze erkennbar.
Wie bei jeder Präferenz ist auch bei der Pädo- und Hebephilie der Wunsch nach sexueller Lustbefriedigung nur ein Teil der Sexualität, denn auch der Beziehungsaspekt spielt eine zentrale Rolle. Für viele Betroffene ergibt sich ein Leidensdruck dadurch, dass die gewünschte Sexualität nicht ausgelebt werden kann.
In Liechtenstein definiert § 208 des Strafgesetzbuches den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen. Dies umfasst alle sexuellen Handlungen, die an Minderjährigen vorgenommen werden, vor ihnen stattfinden oder bei denen Minderjährige zu sexuellen Handlungen an sich selbst oder an Dritten veranlasst werden. Ebenfalls dazu gezählt wird die Einwirkung auf Minderjährige durch das Vorzeigen pornografischer Materialien, das Abspielen von pornografischen Tonträgern, das Zugänglichmachen pornografischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie sowie entsprechende verbale Äußerungen.
In Liechtenstein werden Personen unter 14 Jahren als Kinder betrachtet. Diese Kinder gelten als nicht fähig, Situationen angemessen zu bewerten und die Konsequenzen ihres Handelns abzuschätzen. Sie sind Erwachsenen in dieser Hinsicht unterlegen und auf deren Schutz angewiesen. Eine Einwilligung in sexuelle Handlungen mit Erwachsenen wird bei Kindern rechtlich nicht anerkannt.
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen hat für die betroffenen Kinder sowohl physische als auch psychische traumatisierende Auswirkungen und wird in Liechtenstein strafrechtlich verfolgt und geahndet.
Pädophilie und Hebephilie, also die sexuelle Neigung zu präpubertären oder pubertären Kindern, sind nicht gleichzusetzen mit sexuellem Missbrauch. Jedoch besteht das Risiko, dass solche Neigungen zu Missbrauchshandlungen führen können, weshalb eine sorgfältige Verhaltenskontrolle unerlässlich ist.
Es ist zu beachten, dass die Mehrheit der Fälle von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen von Personen begangen wird, die primär auf erwachsene Sexualpartner ausgerichtet sind. Nur eine Minderheit der Fälle ist auf eine pädophile Motivation zurückzuführen.
Der in Presse und Justiz gängige Begriff Kinderpornografie ist nicht geeignet, um das zu kennzeichnen, was wir als Nutzung von Missbrauchsabbildungen bezeichnen, da die Aufnahmen Kinder bei sexuellen Handlungen zeigen, die nicht auf deren freiwillige Mitwirkung, sondern auf sexuelle Interessen von Erwachsenen zurückzuführen sind. Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die einmal in Umlauf gebracht wurden, sind praktisch nicht mehr aus dem Internet zu entfernen. Somit ergibt sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine lebenslange Konfrontation mit dem durchlebten Missbrauch. Darüber hinaus erhöht die Nutzung die Nachfrage nach der Produktion von mehr Bildmaterial.
Sowohl die Herstellung und Bereitstellung als auch der Konsum von Missbrauchsabbildungen sind Straftaten, schädigen die darin abgebildeten Kinder indirekt und dürfen deshalb nicht verharmlost werden.
Personen mit einer Pädophilie fühlen sich sexuell von Kindern mit einem vorpubertären Körper (z.B. keine Scham- und/oder Achselhaare, kleine Scheide, kleiner Penis, keine oder minimale Brustansätze) angesprochen, die im Allgemeinen nicht älter als 11 Jahre alt sind. Von den Betroffenen können Jungen- und/oder Mädchenkörper als sexuell erregend empfunden werden. Personen mit einer Hebephilie fühlen sich sexuell von Kindern angesprochen, deren körperliche Entwicklung bereits Merkmale der Pubertät aufweist (z.B. wenig Scham- und/oder Achselhaare, leicht entwickelte Scheide, leicht entwickelter Penis, entwickelte Brustansätze). Folgende Selbstbeobachtungen geben Anlass zur Vermutung, dass eine Pädophilie/Hebephilie vorliegt:
• Sexuelle Erregung beim Betrachten oder beim Kontakt zu vor- und/oder frühpubertären Kindern
• Sexuell erregende Fantasien, in denen vor- und/oder frühpubertären Kinder eine Rolle spielen
• Konsum von Missbrauchsabbildungen (sogenannte Kinderpornografie)
• Sexuelle Handlungen vor oder mit Kindern
Es gibt Menschen, die unter ihrer Neigung sehr leiden. Mit Blick auf konkrete sexuelle Verhaltensweisen gelingt es einem Teil der betroffenen Personen, ihre sexuellen Impulse lebenslang auf der Fantasieebene zu belassen. Daher sind die Begriffe Pädophilie und Hebephilie nicht mit sexuellem Kindesmissbrauch oder sexueller Ausbeutung durch den Konsum von Missbrauchsabbildungen gleichzusetzen.
Als Ursachen für die Pädophilie oder Hebephilie werden in der Sexualwissenschaft verschiedene Faktoren diskutiert (z.B. Entwicklungsauffälligkeiten des Gehirns; hormonelle und Neurotransmitterauffälligkeiten; frühe Bindungs- und Beziehungsstörungen; eigene sexuelle Missbrauchserfahrungen). Die Untersuchungen zu den genannten möglichen Ursachen erklären das Phänomen jedoch bisher allenfalls in Teilaspekten. Insgesamt herrscht über die Entwicklung und den Verlauf einer pädophilen oder hebephilen Erregbarkeit noch kein klares Bild und es besteht weiterer Forschungsbedarf.
Nein. Es kann zwischen Personen, die durch vor- und/oder frühpubertäre Kinder erregbar sind und einen sexuellen Kindesmissbrauch begehen, und Personen, die durch Erwachsene erregbar sind und einen sexuellen Kindesmissbrauch begehen, unterschieden werden. Letztere sind nicht durch ihre sexuelle Erregbarkeit durch Kinder motiviert und begehen Missbrauchstaten oft im Zusammenhang mit anderen Schwierigkeiten oder psychischen Erkrankungen.
Inwiefern der Konsum von Missbrauchsabbildungen den Wunsch nach Realisierung eines sexuellen Kontaktes mit einem Kind verstärkt, kann nach gegenwärtigem Stand der Forschung nicht abschließend beurteilt werden. Da aber bereits der Konsum ein Straftatbestand ist und eine Form sexuellen Kindesmissbrauchs darstellt, ist der Verzicht auf den Konsum von Missbrauchsabbildungen ebenso Ziel der therapeutischen Bemühungen im Netzwerk „Kein Täter werden“.
Die Diagnose Pädophilie bzw. Hebephilie kann nach einem gründlichen klinischen Interview gestellt werden, in welchem eine Vielzahl von Informationen zum sexuellen Erleben und Verhalten erfragt werden. Ergänzt werden die hierbei gesammelten Informationen z. B. durch zusätzliche Fragebögen und Testverfahren (Psychodiagnostik).
Fragebögen und Tests stellen jedoch nur zusätzliche Verfahren dar und können ein diagnostisches Gespräch nicht ersetzen. Ohne ein klinisches Interview kann keine zuverlässige Diagnose gestellt werden.
Die Kriterien, die für eine Diagnose Pädophilie erfüllt sein müssen, sind in den international anerkannten diagnostischen Leitlinien festgelegt. Das wichtigste Kriterium ist hierbei die sexuelle Erregbarkeit einer erwachsenen Person durch vor- und/oder frühpubertäre Kinder.
Die Diagnostik obliegt Fachleuten, die nach einem abgeschlossenen Studium der Medizin oder Psychologie spezifische sexualmedizinische/sexualtherapeutische Kompetenzen im Rahmen einer Weiterbildung erworben haben, da bisher weder die Diagnostik noch die Behandlung sexueller Störungen in nennenswertem Umfang Inhalt beispielsweise der psychotherapeutischen oder psychiatrischen Weiterbildungen sind
Die gesamte Therapie erfolgt kostenlos und unter Schweigepflicht. Vorrangiges Ziel im Rahmen der Behandlung ist die Akzeptanz und der Umgang mit der sexuellen Präferenz. Menschen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, darunter leiden und deswegen Hilfe suchen, sollen dabei unterstützt werden, ein zufriedenes Leben führen zu können. Darauf basierend soll den Teilnehmern ein breites und effektives Repertoire an Verhaltensstrategien vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, diesen Bereich ihres Lebens adäquat zu bewältigen und insbesondere die sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren.
Im Verlauf der Therapie erlernen die Teilnehmer daher
• ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren und in ihr Selbstbild zu integrieren
• ihre sexuellen Wünsche und Bedürfnisse angemessen wahrzunehmen und zu bewerten
• fremdgefährdende Entwicklungen zu identifizieren und zu bewältigen
• Strategien zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen
Die Therapie findet wöchentlich in in Einzelgesprächen und je nach Bedarf unter Einbeziehung Angehöriger statt. Die Behandlung folgt einem strukturierten Therapieplan, berücksichtigt aber die individuellen Bedürfnisse und erfolgt in Absprache mit den Teilnehmern. Sie integriert psychotherapeutische, sexualwissenschaftliche, medizinische und psychologische Ansätze sowie die Möglichkeit einer zusätzlichen medikamentösen Unterstützung.
Erfolgreiche Therapien kommen vor allem dann zu Stande, wenn Therapeuten und Teilnehmer gleichermaßen ihre unterschiedlichen Aufgaben während einer Therapie wahrnehmen.
Seitens der Teilnehmer beeinflussen Offenheit, das Einbringen relevanter Probleme, regelmäßige Mitarbeit und das Treffen von Entscheidungen das Therapieziel maßgeblich. Entscheidend ist die eigene Motivation, keine sexuellen Übergriffe auf Kinder zu begehen und keine Missbrauchsabbildungen zu konsumieren.
Auf Seite der Therapeutinnen und Therapeuten wird dies durch ihre Qualifikation in der Diagnostik und Therapie sexueller Störungen sowie regelmäßige Supervision unterstützt.
Die angebotene ambulante Therapie erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. einem bis zwei Jahren. Die Therapie findet wöchentlich in in Einzelgesprächen und je nach Bedarf unter Einbeziehung Angehöriger statt.
Vorrangiges Ziel im Rahmen der Behandlung ist die Akzeptanz der sexuellen Präferenz sowie deren Integration in das sexuelle Selbstbild. Darauf basierend soll den Teilnehmern ein breites und effektives Repertoire an Verhaltensstrategien vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, diesen Bereich ihres Lebens adäquat zu bewältigen und insbesondere die sexuellen Impulse gegenüber Kindern effektiv zu kontrollieren.
Die therapeutische Konzentration richtet sich deshalb auf das Erlernen und Trainieren von Kompetenzen zum sicheren, nicht fremd- und selbstgefährdenden Umgang mit den eigenen sexuellen Impulsen, gegebenenfalls auch mit medikamentöser Unterstützung zur Dämpfung des sexuellen Verlangens.
Somit wird der Schutz von Kindern durch die Verhinderung von sexuellem Kindesmissbrauch und der Nutzung von Missbrauchsdarstellungen über die Etablierung bzw. Optimierung einer sexuellen Verhaltenskontrolle angestrebt.
Die Therapeuten unterliegen der therapeutischen Schweigepflicht bezüglich aller in der Vergangenheit liegenden Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs, die ihnen im Rahmen ihrer therapeutischen Tätigkeit bekannt werden. Die Verletzung dieser Schweigepflicht ist strafbar.
Die therapeutische Schweigepflicht ist eine Basis für den präventiven Ansatz des Projektes. So kann auch einem nicht der Justiz bekannten, hilfesuchenden Menschen mit einer sexuellen Erregbarkeit auf kindliche Reize therapeutische Hilfe angeboten werden, um (erneute) Übergriffe zu verhindern. Sonst blieben diese Menschen für eine Therapie unerreichbar. Aus präventiver Sicht ist also diese Gesetzeslage in Deutschland in hohem Maße zu begrüßen.
Im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung steht das Wohl des/der Gefährdeten an erster Stelle. In diesem Fall erarbeiten die Therapeutinnen/Therapeuten gemeinsam mit dem Teilnehmer Schritte, um die akute Gefährdung zu beenden.
Ziel ist es, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Nutzung von Missbrauchsabbildungen zu verhindern, sowie die psychosoziale Beeinträchtigung der Patienten abzubauen. Wird dieses Ziel erreicht und ist dies zudem auf die Therapie zurückzuführen, kann von einer erfolgreichen Therapie gesprochen werden. Die Erfahrungen des Berliner Präventionsprojektes zeigen darüber hinaus, dass zur Verstetigung des Therapieerfolges die Teilnahme an den Nachsorgegruppen sinnvoll ist.
Aus dem Hellfeld ist bekannt, dass Therapien, die Risikofaktoren für sexuelle Übergriffigkeit reduzieren, das Rückfallrisiko senken. Untersuchungen des Berliner Standortes zeigen, dass sich die bekannten Risikofaktoren für die Begehung sexueller Übergriffe auf Kinder bei Menschen mit einer pädophilen und hebephilen Störung im Dunkelfeld günstig therapeutisch beeinflussen lassen: Insbesondere emotionale Defizite und Wahrnehmungsverzerrungen waren durch die Behandlung geringer geworden und die Fähigkeit zur Selbstregulation gewachsen.
Da die Forschung zur verursacherbezogenen primären Prävention von sexuellem Missbrauch im Dunkelfeld erst begonnen hat und auch international diesbezüglich so gut wie keine Daten vorliegen, bedarf es weiterer Studien zur Überprüfung der Wirksamkeit.
Mit der angebotenen Therapie für problembewusste hilfesuchende Menschen mit pädo-/hebephiler Erregbarkeit sollen sexuelle Übergriffe auf Kinder und der Konsum von Missbrauchsabbildungen verhindert werden. Damit leistet das Präventionsnetzwerk aktiven Kinder- und Jugendschutz: Einerseits dadurch, dass es das Problem aufgreift, bevor Kinder überhaupt zu Opfern werden, und andererseits, indem es wiederholte Formen des Missbrauchs unterbindet und einer anhaltenden Traumatisierung von Kindern entgegenwirkt.
Kontakt
Angehörige und Nahestehende von Personen mit sexuellem Interesse an Kindern, die in Liechtenstein leben, erhalten von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich Hilfestellung.
Häufig gestellte Fragen
Wie findet die Kontaktaufnahme statt?
- Sie haben die Möglichkeit, sich zu den angegebenen Zeiten telefonisch oder via E-Mail (praevention@pukzh.ch) mit uns in Verbindung zu setzen.
Was sind die ersten Schritte?
- Sie können uns anonym ihr Anliegen schildern. Weitere Schritte werden individuell besprochen und i.d.R wird ein erstes persönliches Gespräch vereinbart.
Bürger des Fürstentum Liechtenstein
- Das Angebot wird durch das Amt für Soziale Dienste des Fürstentum Liechtenstein finanziert und ist daher für dessen Einwohnerinnen und Einwohner kostenfrei.
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Kontakt
E-Mail: praevention@pukzh.ch
Telefon: +41 (0) 58 384 39 15
Telefonische Anmeldung/Beratung:
Montag: 12–14 Uhr
Donnerstag: 15-17 Uhr